Gestern hat der Bundesrat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die so genannte „Bundesnotbremse”, gebilligt. Was heißt das konkret für unsere Schule?
Wechsel in den Fernunterricht
Das Gesetz sieht vor, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz über 165 alle Schulen geschlossen werden. In der Stadt Mainz liegt dieser Wert im Moment knapp über 200. Das bedeutet, dass wir ab Montag, den 26.04.2021 wieder in den Fernunterricht wechseln und kein Präsenzunterricht mehr in der Schule stattfindet.
Da wir selbst nicht wissen, wie lange dieser Zustand andauern wird, planen wir zunächst für die Zeit bis zum 21.05.2021, also bis zum Beginn der Pfingstferien.
Notbetreuung
Weiterhin sind wir verpflichtet, eine Notbetreuunganzubieten. Bitte denken Sie daran, dass die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung bzw. einer Quarantäneverfügung steigt, je mehr Kinder sich in der Notbetreuung aufhalten. Wägen Sie deshalb bitte gut ab, ob Sie den Platz in der Notbetreuung wirklich benötigen bzw. ob der Zeitraum von 8 bis 12 Uhr nicht ausreichend ist.
Bei Bedarf füllen Sie das Anmeldeformularfür die Notbetreuung aus und schicken es ausschließlich an
notbetreuung@hms.bildung-rp.de.
Bitte melden Sie Ihren Betreuungsbedarf bis Sonntag, den 25.04.21, 15:00 Uhr. Später eingegangene Anmeldungen können ggf. nicht vollumfänglich berücksichtigt werden.
Testpflicht an Schulen
In den nächsten Wochen müssen alle Kinder sich testen lassen, um während der Schulschließung an der Notbetreuung teilnehmen zu können.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind getestet wird, darf es sich nicht an der Notbetreuung teilnehmen.
Wir haben hier in der Schule noch eine sehr große Anzahl Tests vorrätig und führen die Selbsttests ab der kommenden Woche montags und mittwochs (ggf. auch an anderen Tagen, falls ein Kind montags und mittwochs nicht angemeldet ist) mit den Notbetreuungskindern durch. Eine Einverständniserklärung ist, laut Schreiben des Ministeriums, nicht mehr erforderlich, da der Test die Vorraussetzung zum Aufenthalt in der Schule ist. Wir gehen also davon aus, dass, wenn Sie Ihr Kind zur Notbetreuung anmelden, Sie mit der Durchführung des Selbsttests einverstanden sind. Wenn Sie Ihr Kind zu Hause testen möchten, was nach Rücksprache mit SEB und Kollegium bei uns auch möglich ist, ist vorgesehen, dass Sie die erfolgte Testung sowie das Ergebnis auf dem Formblatt „Selbstauskunft Selbsttest” vermerken und das Kind das Formblatt in der Schule abgibt. Das Formblatt finden Sie zum Download hier auf der Homepage. Die Testung zu Hause darf nicht länger als 24 Stunden vor Beginn des Schulbesuchs stattfinden. Das nicht wahrheitsgemäße Ausfüllen der Selbstauskunft stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die zu Hause durchgeführten Tests müssen selbst besorgt und bezahlt werden. Es ist nicht möglich, Tests aus der Schule mit nach Hause zu nehmen.
Ebenso kann Ihr Kind am Schulbesuchstag eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis einer vom Land beauftragten Teststelle oder ein ärztliches Attest bzw. eine ärztliche Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorlegen. Es müssen zwei Testnachweise pro Woche pro Kind dokumentiert werden.
Vielen Dank weiterhin für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Landeshauptstadt Mainz
Heinrich-Mumbächer-Schule