Informationen zur Corona-Warnampel

und den Maßnahmen in der Schule

Liebe Eltern, Bretzenheim, am 13.09.21

zum heutigen Montag, den 13.09.21, tritt die 11. Fassung des Corona-Hygieneplans des Landes in Kraft, ebenso gibt es eine neue Absonderungsverordnung (hier ist die Quarantäne geregelt). Ich möchte Ihnen gerne einen zusammenfassenden Überblick über die neue Sachlage geben.

Corona-Warnstufen/ Corona-Ampel

Ich habe versucht, alle Informationen zu den Warnstufen in einer Übersicht zusammenzufassen (siehe Anhang).

In welcher Warnstufe wir uns befinden, richtet sich nicht mehr nur nach der Sieben-Tage-Inzidenz, sondern nach folgenden drei Kriterien:

1. Sieben-Tage-Inzidenz, also der Anzahl der Personen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt pro 100.000 Einwohner, die sich neu mit dem Coronavirus infiziert haben.

2. Sieben-Tage-Hospitalisierungswert, also der Anzahl der coronainfizierten Krankenhauspatienten pro 100.00 Einwohner, die in einem Krankenhaus versorgt werden müssen. In Rheinland-Pfalz gibt es fünf Versorgungsgebiete (Mittelrhein-Westerwald, Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz, Westpfalz, Trier), deren Daten hier als Grundlage genommen werden.

3. Anteil Intensivbetten, also dem prozentualen Anteil der Covid-19-Patienten auf der Intensivstation an der Intensivbettenkapazität des Landes.

Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils zwei dieser drei Kriterien eine bestimmte Grenze überschreiten (siehe Übersicht), wird die nächste Warnstufe ausgerufen. Die Schulen werden dann darüber informiert.

Auch für Zusammenkünfte (z.B. Elternabende und Klassenfeste) gibt es neue Grenzen. Die umfangreichen Regelungen können Sie auf corona.rlp.de nachlesen. Wichtig: bei den angegebenen Personenzahlen werden geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt!

Häusliche Quarantäne

Für diesen Punkt erlaube ich mir, die Passage von corona.rlp.de zu zitieren:

„Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schülerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht (Anm: Absonderungspflicht = Quarantäne). Alle anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittelbaren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach einem negativen PCR Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der darauffolgenden Test- und Maskenpflicht.“

Laut aktueller Information der Stadtverwaltung befinden wir uns Stand heute in Warnstufe 1.

Herzliche Grüße

Gez. Valerie Osmenda